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Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen mit Betriebssitz in Niedersachsen. Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und Teilnehmer/in.
Über die Höhe der Förderung entscheidet eine Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich entsprechend der IWiN-Bedingungen erst für eine Weiterbildungsmaßnahme verbindlich anmelden dürfen, sobald Sie die Zusage für die Förderung erhalten haben. Da leider keine Seminarplätze unverbindlich reserviert werden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung der Fördermittel.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Website des IWiN
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie unterstützt das BMBF seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Wer an einer Weiterbildung interessiert ist, kann sich an eine der fast 6oo Beratungsstellen in ganz Deutschland wenden (www.bildungspraemie.info / Info-Telefon 0800 2623000). Über die Beratungsstellen können die Interessenten dann einen „Prämiengutschein"erhalten, mit dem die Hälfte der Kosten übernommen werden (bis zu maximal 500 Euro).
Reduzierung der Versicherungsbeiträge bei der AIA durch Fortbildung
Die Architektenkammer Niedersachsen hat eine Kooperationsvereinbarung mit der AIA Versicherung aus Düsseldorf geschlossen, die Berufshaftplichtversicherungen für Architekten anbietet. Gemeinsam wurden Seminare entwickelt, die über typische haftungsrechtliche und technische Risiken und Gefahrenquellen informieren und methodische sowie strategische Kenntnisse zur Vermeidung bzw. zum Umgang mit Schäden und Mängeln vermitteln.
Wenn Sie in einem Jahr mindestens zwei solcher Seminare – eins aus dem bautechnischen und eins aus dem Bau-/versicherungsrechtlichen Bereich – besuchen, gewährt Ihnen die AIA Rabatte auf Ihre Versicherungsbeiträge. Die Architektenkammer Niedersachsen hat sich verpflichtet mindestens vier Seminare pro Kalenderjahr zu diesen Themen anzubieten.
Vertrag
Voraussetzung ist ein bestehender oder neu abgeschlossener Versicherungsvertrag mit der AIA mit mindestens drei Jahren Laufzeit, der dem aktuellen Tarif entspricht.
Fortbildungsbesuch
Sie müssen pro Jahr mindestens mindestens zwei als Kooperationsveranstaltung mit der AIA gekennzeichnete Seminare bei der Architektenkammer Niedersachsen besuchen– jeweils eins aus dem bautechnischen und dem bau-/versicherungsrechtlichen Bereich. Unter fortbilder.de können Sie sich detailliert über die jeweiligen Inhalte informieren (geben Sie zum Auffinden der Seminare bitte einfach "aia" als Suchbegriff in der Veranstaltungssuche ein)
Nachweis
Haben Sie pro Jahr mindestens ein Seminar aus jedem Themengebiet absolviert, weisen Sie der AIA AG die Teilnahme einfach anhand der von der Architektenkammer ausgestellten Teilnahmebescheinigung nach.
Rabatt
Nach erfolgtem Nachweis nimmt die AIA AG die Reduzierung des Beitrags vor. Die Fortbildungsrabatte gelten zusätzlich zu anderen Nachlässen der AIA AG (wie z.B. Laufzeitrabatten). Wenn Sie bereits Rabatte für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen erhalten haben und in einem Beitragsjahr keine ausreichenden Fortbildungen nachweisen, entfällt der Rabatt für das Folgejahr. Die bereits erreichte „Rabattstufe“ bleibt jedoch für ein Jahr erhalten. Folgende Nachlässe sind möglich:
- Einstiegsrabatt im 1. Jahr: 5 %
- Rabatt im 2. Jahr: 6,5 %
- Rabatt im 3. Jahr: 8 %
- Rabatt im 4. Jahr: 9,5 %
Zusammen mit dem Rabatt von fünf Prozent für die obligatorische dreijährige Vertragslaufzeit ergibt sich eine maximale Reduzierung der Versicherungsprämien um 14,5, Prozent.
Ansprechpartner
Architektenkammer Niedersachsen
Andreas Knapp
Tel. 0511 28096-65
fortbildung(at)aknds.de
CAD für Wiedereinsteiger, Umsteiger und Neueinsteiger
Im Rahmen des Förderprogramms WeGeBau (Förderung der Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) bietet die future Training & consulting Gmbh CAD-Schulungen zu den Programmen Autocad, Allplan, Vectorworks u.a. Gefördert werden unter anderem Mitarbeiter, die das 45. Lebensjahr vollendet haben.
Die berufliche Weiterbildung richtet sich an sich an Architekten, Ingenieure und Bauzeichner,
- die nach der Erziehungszeit die neuen Programmversionen kennenlernen wollen,
- die auf ein anderes Programm umsteigen müssen,
- die für sich das richtige Programm suchen.
Die Schulungen können sowohl in Voll- als auch in Teilzeit wahrgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Architekt Dipl.-Ing. Ralf Reifenstein
future Training & Consulting GmbH
Fössestr. 77a
30451 Hannover
0511 700 34 616
Ralf.Reifenstein(at)futuretrainings.com





