Datum
Mittwoch, 14.06.2023,
09:00 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Für das Online-Seminar ist keine spezielle Software notwendig. Ein PC, Laptop oder Tablet, idealerweise mit Kamera und Mikrofon reichen aus. Weitere Infos folgen.
Die Bauherren, die Mängelbeseitigungsarbeiten nicht durchführen lassen wollen, können fiktive Mängelbeseitigungskosten nicht mehr geltend machen. Die Bemessung des Schadens an den erforderlichen, tatsächlich jedoch nicht angefallenen (Netto-)Mängelbeseitigungskosten ist nicht länger zulässig. Verlangt der Besteller einen Schadenersatz als monetären Ausgleich, ist in Zukunft nur noch der tatsächliche Minderwert im Vermögen des Bestellers maßgeblich – also die mangelbedingte Wertminderung am Gebäude des Bestellers. Die Feststellung und Berechnung der Höhe des Schadenersatzes wegen nicht beseitigter Baumängel wird in der Baupraxis erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen. Der Begriff der Wertminderung wird häufig konträr verwendet. Er wird als Alterswertminderung, bei Minderungen infolge einer negativen Soll-Ist-Abweichung, als merkantile Wertminderung ebenso wie als Begriff bei einer technischen oder wirtschaftlichen Wertminderung verwendet. Welcher Wertbegriff korrekt ist, hängt meist von der expliziten Fragestellung ab.
Ihr Nutzen:
Top-Referenten vermitteln Ihnen praxisnotwendige Informationen in Bezug auf die rechtsichere und erfolgreiche Tätigkeit als Sachverständiger im Baubereich. Sie erhalten tiefgreifendes Wissen zu den einzelnen Wertbegriffen und deren Bewertung.
Schwerpunkte:
• Wertbegriffe und deren Bedeutung
• Kriterien für die Beurteilung von Mängeln
• Allgemein anerkannte Regeln der Technik / Stand der Technik
• Beanstandung oder hinzunehmende Unregelmäßigkeiten
• Definition: Minderung, technischer optischer oder
betriebswirtschaftlicher Minderwert - Merkantile
Wertminderung
• Zielbaum- und Nutzwertanalyse, Quotelung
• Alternative Berechnungsmethoden
• Minderwertermittlung mit Bewertungstabellen
• Kriterien für die Beurteilung von Minderwerten, getrennt nach
den einzelnen Baugewerken mit zahlreichen Fallbeispielen
• Schwachpunkte der einzelnen Berechnungsmethoden
Referenten
Dipl.-Ing. Betriebswirt Thomas Jansen
Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2222-017
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-40
fortbildung(at)ingenieurkammer.de