Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Eines der großen Probleme im Architektenrecht ist die Verwendung rechtssicherer Verträge. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von bis dahin ständig verwendeten Vertragsklauseln und Verträge für unwirksam erklärt. Bei Verwendung solcher unwirksamen Klauseln und Verträge stehen Architekten als Auftragnehmer häufig schutzlos da. Die Rechtslage kann bei einem schriftlichen Vertrag in Einzelfällen sogar schlechter als bei einem mündlichen abgeschlossenen sein.
Der Rechtsausschuss der Bundesarchitektenkammer, dem der Referent angehört, hat durch seine Justitiare Orientierungshilfen für individuell auszuarbeitende Architektenverträge erstellt. Diese Orientierungshilfen werden laufend durch den Rechtsausschuss der BAK der aktuellen Rechtslage angepasst. Anhand einer Orientierungshilfe der Architektenkammer Niedersachsen werden die rechtswirksamen Klauseln dargestellt. Das Seminarergebnis ist ein der aktuellen Rechtsprechung entsprechender Architektenvertrag, der die Interessenlage der Architekten zu berücksichtigen versucht und als Arbeitsgrundlage in der täglichen Praxis verwendet werden kann.
Da alle architektenrechtlich relevanten Fragen in der Orientierungshilfe berücksichtigt werden, vermittelt das Seminar gleichzeitig den aktuellen Stand im gesamten Architektenrecht. Die jüngste Rechtslage im Architektenvertrags-, -honorar-, -haftungs- und -urheberrecht wird somit eingehend dargestellt und erläutert.
Referenten
RA Prof. H. Henning Irmler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht, Schwerin
Max. Teilnehmer
35
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1123-078
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-61
fortbildung(at)aknds.de