Datum
Montag, 05.06.2023,
09:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Zu Jahresbeginn ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Darin wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude um rund 25% verschärft. Neben einigen inhaltlichen Korrekturen des bisherigen Gesetzes wird sich die Baupraxis im Wesentlichen mit diesen Verschärfungen auseinandersetzen müssen. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Material- und Herstellungskosten wird es in der nächsten Zeit auch um die Frage der kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen gehen.
In den zurückliegenden Monaten sind viele Investoren und Planerinnen und Planer durch die diversen Anpassungen der Förderlandschaft der Bundesförderung für effiziente Gebäude mindestens irritiert worden. Im Neubausektor wurde die noch bis Anfang des vergangenen Jahres mögliche Effizienzhausförderung EH 55 und EH 40 auf die Effizienzhausförderung 40 NH neu geregelt und ist damit wesentlich eingebrochen. NH bedeutet, dass es eine Förderung nur gab, wenn neben dem Effizienzhausstandard 40 das Gebäude einer Nachhaltigkeitsbewertung unterzogen wurde. Hierzu gab und gibt es bisher kein durchgängiges für Wohn- und Nichtwohngebäude anwendbares System, sondern diverse wie z.B. im Nichtwohnungsbau das BNB-System oder im Geschosswohnungsbau das NaWoh-System. Für Neu- und Bestandsgebäude wurden mit dem Jahreswechsel auch hier verschiedene Neuerungen in der Förderung eingeführt, weitere sind für die kommenden Monate angekündigt.
Inhalte:
Referenten
Max. Teilnehmer
45
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Energieberater*innen, Ingenieur*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
1123-069
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-61
fortbildung(at)aknds.de