Datum
Montag, 28.11.2022
17:00
-
18:30
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
Das Seminar setzt die erste Folge "Grundleistung vs. Besondere Leistung - aus planerischer Sicht" am 21.11.2022 fort mit der Darstellung des Themas "aus juristischer Sicht".
Ein Vertrag über Planungsleistungen, der auf der Grundlage der HOAI abgeschlossen ist, legt ein Pauschalhonorar fest, das die in der HOAI definierten Grundleistungen ganz oder teilweise umfasst. Darüber hinaus können so genannten Besondere Leistungen erforderlich werden, die bei Vertragsschluss bereits bekannt sind oder erst im Zuge der Projektbearbeitung ersichtlich werden.
Die Abgrenzung von Grundleistungen gegenüber Besonderen Leistungen liegt in vielen Fällen aufgrund fehlender klarer Definitionen in einer Grauzone. Eine Folge daraus sind mitunter kontroverse Honorarverhandlungen, wenn der Auftraggeber eine Leistung noch vom Pauschalhonorar umfasst sieht, während Planerinnen sich bereits im Bereich gesonderter Vergütung wähnen.
In diesem Seminar werden Leistungsinhalte ausgewählter Planungsleistungen im Planungsprozess besprochen. Ziele dieses Seminars sind dabei die honorarrelevante Abgrenzung von Grundleistung gegenüber Besonderer Leistung und in diesem Zusammenhang die Sensibilisierung für wirtschaftliche Aspekte im Zuge der Bearbeitung der Planungsaufgabe.
Referenten
Karolina Eickenjäger, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Castringius Rechtsanwälte und Notare, Bremen.
Min. Teilnehmer
12
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung wird mit 2 Fortbildungspunkten / -stunden à 45 MInuten anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3222-36
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de