Veranstaltungsort
Architektenkammer Niedersachsen
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Ateliergebäude der Architektenkammer
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahre 2019 die Mindest- und Höchstsätze für unzulässig erklärt hat, war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, die HOAI und das zugrunde liegende Ermächtigungsgesetz über Ingenieur- und Architektenhonorare zu ändern. Im Ergebnis bleibt die HOAI bis auf die Vereinbarung von Honoraren fast unverändert, jedoch ändert sich grundlegend die Auswirkung der HOAI auf die Möglichkeiten, Honorare zu vereinbaren.
Die HOAI ist seit dem 01.01.2021 keine verbindliche Honorarordnung mehr, lediglich ohne eine Vereinbarung in Textform gilt der neue Basishonorarsatz der HOAI. Sie kann zwischen dem Architekten und dem Bauherrn vereinbart werden, unabhängig davon besteht für beide Parteien die Freiheit, Honorare abweichend von der HOAI zu vereinbaren; unterhalb aber auch oberhalb der Tafelwerte der Honorartabellen, die jetzt nur noch der Orientierung dienen.
Es ist weiterhin möglich, sofern die entsprechende Form beachtet wird, beispielsweise Pauschalhonorare oder Stundensätze für die Innenarchitektenleistungen zu vereinbaren. Es muss in Zukunft nur darauf geachtet werden, dass die Vereinbarung zumindest in Textform, die einfachste „Schriftform“ nach dem Gesetz, erfolgt.
Sofern keine Vereinbarung in schriftlicher Form (Textform) vorliegt, gilt wie bisher der Basishonorarsatz, wie nunmehr der Mindestsatz genannt wird, als vereinbart.
In diesem Seminar wird praxisnah aufgezeigt, wie man sichere Honorare vereinbart und was man beim Vertragsabschluss und während der Laufzeit des Vertrages in diesem Zusammenhang unbedingt beachten muss.
Die Besonderheiten bei der Innenraumplanung hinsichtlich der Anzahl der Objekte „Innenräume“, der Zuschläge bei Berücksichtigung abgeschlossener Gebäudeplanungen und der Ermittlung des Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei Innenräumen werden ausführlich behandelt.
Wichtige „Innenarchitekten-Themen“ wie die Aufteilung von Zuständigkeiten und damit verbunden der anrechenbaren Kosten zwischen Gebäude- und Innenraumplaner und der formale Umgang mit und die Vergütung von Änderungswünschen der Bauherren werden anhand von Beispielen und Handlungsempfehlungen von zwei Referenten, einem Juristen und einem Innenarchitekten, erläutert.
Referenten
Architekt Dipl.-Ing T.C. Krüger, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Ingenieure, Hagen
RA Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Oldenburg
Max. Teilnehmer
20
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
1221-006
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-61
fortbildung(at)aknds.de