Datum
Mittwoch, 23.10.2024,
09:00 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Am 01.01.2021 ist die Änderungsverordnung zur HOAI 2021 in Kraft getreten. Damit wurden die Vorgaben aus der Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 12.11.2020 umgesetzt.
Zentrale Änderung ist die nun nicht mehr gegeben Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorare. Die HOAI 2021 führt zu größeren Gestaltungsmöglichkeiten bei der Leistungs- und Honorarvereinbarung zwischen den Parteien. Die Vertragsparteien müssen sich somit vermehrt mit den wirtschaftlichen Bedingungen der Leistungserbringung befassen.
Das System der Honorarbemessung nach Objektzuordnung, Honorarzone, anrechenbare Kosten und Honorartafel, wie es in der HOAI verankert ist, ist dennoch gültig. Deshalb können Leistungs- und Honorarvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch weiterhin unter Bezugnahme auf das Preisrecht geschlossen werden. Dabei sind weiterhin Fragen der Objektbildung und der Objektabgrenzung bei Freianlagen von hoher Relevanz.
Zentrale Seminarinhalte sind:
Ein Ausblick auf die im Sommer 2025 erwartete HOAI-Novelle wird gegeben.
Hinweise:
Die Teilnehmenden sollten über Anwendungskenntnisse der HOAI und der DIN 276 verfügen.
Bitte eine HOAI 2013 in der Fassung 2021 und die DIN 276 bereithalten.
Referenten
Dieter Herrchen, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten,
Wiesbaden
Max. Teilnehmer
35
Gebühr
Zielgruppe
Landschaftsarchitekt*innen, Absolvent*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1224-088
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-61 / -56
fortbildung(at)aknds.de