Datum
Montag, 08.05.2023,
17:00 Uhr
-
18:30 Uhr
ZUR ANMELDUNG
Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
Die Planenden sehen sich erhöhten Koordinierungsanforderungen spätestens seit der Novelle der HOAI 2013 gegenüber. Diese Novelle ist seinerzeit mit dem erhöhten Koordinierungsaufwand der Planenden begründet worden. Die Planenden haben das Bauvorhaben von Anbeginn bis zur Objektüberwachung in vielfältiger Hinsicht zu koordinieren. Dabei ist sowohl in technischer als auch in zeitlicher Hinsicht ein ordnungsgemäßer Ablauf zu gewährleisten. Die Kodierungspflicht ist dabei zu unterscheiden von der Pflicht der Planenden, die eigene Leistung rechtzeitig aber nicht voreilig zu erbringen. Die Rechtsprechung befasste sich in der Vergangenheit mit dem Umfang, der Schnittstelle und der ordnungsgemäßen Ausführung von Koordinierungsleistungen der Planenden. Dabei ist insbesondere die Abgrenzung der Haftung zu der Haftung weiterer am Bau Beteiligter erfolgt.
Das Seminar wird auf Basis der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die Koordinierungsverpflichtung geben und insbesondere Haftungsfallen aufzeigen.
Bitte beachten Sie auch das ergänzende Angebot "Koordination nach HOAI - aus planerischer Sicht" am 24.04.2023.
Referenten
Thomas Haug
Min. Teilnehmer
12
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
50 EUR / 100 EUR
Anrechenbarkeit
Das Seminar wird mit 2 Fortbildungspunkten / -stunden à 45 Minuten anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3123-30
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de