Datum
Montag, 05.09.2022
17:00
-
18:30
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
In diesem Feierabendseminar werden der Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln sowie alles Wesentliche zum Formblatt 225 einschließlich ausführlichem Ausfüllbeispiel umfassend dargelegt. Ergänzend wird die Frage der Honorierung beantwortet.
Kräftige Preissteigerungen sind seit Jahren auf dem Baumarkt zu verzeichnen. Die Hauptursachen liegen im hohen Auftragsvolumen gepaart mit Fachkräftemangel sowie Material- und Lohnkostenerhöhungen. Seit 2020 kommen Materialpreisschwankungen hinzu. Zunächst ist es die Corona-Krise, die zu Lieferengpässen führt, dann verlangt der Weltmarkt unersättlich nach Holz. Plötzlich ist Stahl über alle Kapazitäten hinaus nachgefragt, es folgt eine Knappheit der Mineralölprodukte. Nun ist es der durch den Ukraine-Krieg ausgelöste staatlich verordnete Boykott russischer Waren, der endgültig die Kalkulation von Baumaterialpreisen zu einem Vabanquespiel für die Bauunternehmungen macht.
Im Projektgeschäft ist es eine Binsenweisheit, dass Risiken immer der Projektbeteiligten zugewiesen werden sollten, die sie am besten beherrschen kann. Hat ein Anbieter das derzeit enorme Materialpreis-schwankungsrisiko zu tragen, wird es im besten Fall eingepreist, weil sich jedes Risiko monetär bewerten lässt. Die Auftraggeber erhält also in der Angebotsphase schlechtere Preise. Im schlechtesten Fall wettet die Bieterin bei der Angebotskalkulation auf den Nichteintritt des Risikos und preist es nicht ein mit der Folge, dass sie nach Vertragsschluss, sollte sich das Risiko doch realisieren, versuchen wird, über mehr oder weniger berechtigte Nachtragsforderungen oder möglichst geringe Bauleistungsintensität eine gewisse Kompensation des Risikoeintritts herbeizuführen. Oder es fehlt völlig an Angeboten.
Das Bundesbauministerium hat bereits im März 2022 reagiert und der öffentlichen Bauherrin aufgegeben, Materialpreisgleitklauseln gemäß dem Formblatt 225 aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) in Bauverträge aufzunehmen – also selbst das Preisschwankungsrisiko zu übernehmen. Dieses Vorgehen ist derzeit allen Auftraggeberinnen zu empfehlen.
Die Aufgabe, das Formblatt 225 nach VHB für die Vergabeunterlagen vorzubereiten, fällt den ausschreibenden Architekten und Ingenieurinnen zu. Das Formblatt 225 VHB ist scheinbar aufwendig und komplex, nach näherem Hinsehen bleiben die Aufwendigkeit und seine Zweckmäßigkeit. In diesem Feierabendseminar werden der Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln sowie alles Wesentliche zum Formblatt 225 einschließlich ausführlichem Ausfüllbeispiel umfassend dargelegt. Ergänzend wird die Frage der Honorierung beantwortet.
So funktioniert Ihr Online-Seminar
Für die Durchführung der Online Seminare haben die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen einen digitalen Lernraum eingerichtet: www.akikhb-lernraum.de .
Dort finden Sie die Seminarunterlagen und einen Link zum Live Online Meeting Raum, in dem die Live Sessions stattfinden. Für die Nutzung des digitalen Lernraums erhalten Sie einmalig per Mail Ihre persönlichen Login-Daten. Diese sind dauerhaft auch für zukünftige Online-Seminare gültig. Ihre Seminarbuchungen finden Sie nach dem Login unter „Meine Seminare“.
Um an Online Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie lediglich einen PC oder Laptop mit Audiofunktionen und Internetzugang. Die Teilnahme per Tablet oder Smartphone ist ebenfalls möglich. Um an Diskussionen teilnehmen zu können, empfehlen wir die Verwendung eines Headsets. So werden störende Rückkopplungen vermieden.
Referenten
Architekt Dipl.-Ing. Hans A. Schacht, Honorarsachverständiger, Hannover.
Min. Teilnehmer
12
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 2 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
3222-03
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de