Datum
Donnerstag, 25.03.2021, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
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Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Für das Online-Seminar ist keine spezielle Software notwendig. Ein PC, Laptop oder Tablet, idealerweise mit Kamera und Mikrofon reichen aus. Weitere Infos folgen zeitnah nach der Anmeldung.
Die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute üblich, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung kommt, welche bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertragsabschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzuführen ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahre 2008 wird teilweise auch diskutiert, dass Modell der Preisfortschreibung durch eine Preisbildung auf Grundlage tatsächlicher Ist-Kosten zu ersetzen.
Im Online-Seminar werden die Grundlage und Schwierigkeiten der Preisfortschreibung an konkreten Beispielen erläutert. Hierdurch sollen Auftragnehmer in die Lage versetzt werden, berechtigte Nachtragsforderungen angemessen geltend machen zu können sowie Auftraggeber, solche Forderungen angemessen prüfen zu können.
Gliederung:
1) Baurechtliche Grundlagen
a) VOB und BGB a.F. und n.F. 2018
b) Nachweis- und Prüfungspflichten
2) Grundsätze der Kalkulation in der Bauwirtschaft
a) Kostenelemente der Kalkulation
b) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und Kalkulation über die Endsumme
c) Urkalkulation, Auftragskalkulation, Nachtragskalkulation
3) Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B
a) § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B: Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers
b) § 2 Abs. 5 VOB/B: Grundsätze der Preisfortschreibung bei geänderten Leistungen, Über-
und Unterkalkulation
c) Lohn- und Stoffpreisänderung durch Bauzeitverschiebung
d) § 2 Abs. 6 VOB/B: Besondere Vergütung für zusätzliche Leistungen
e) Praxisbeispiele
4) Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) ab 2018
a) § 650a BGB: Bauvertrag
b) § 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
c) § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen
d) ortsübliche und angemessen Vergütung gemäß § 632 BGB
e) tatsächliche Kosten
f) tatsächlich erforderliche Kosten gemäß § 650c BGB
5) Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich
a) § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen
b) Fortschreibung der Gemeinkosten für Bauzeitverlängerung
6) Teilkündigung und Gesamtkündigung
a) § 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahmen durch den Auftraggeber
b) § 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung bei 3-monatiger Unterbrechung
c) § 8 Abs. 1 VOB/B: Freie Kündigung durch den Auftraggeber
d) § 8 Abs. 3 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund
e) § 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer
7) Sonderfälle im Nachtragsmanagement
a) § 2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalpreise
b) § 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag
c) § 2 Abs. 9 VOB/B: Planungsleistungen
d) § 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten
8) Wirtschafts-Mediation
Referenten
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Ingenieurkammer Niedersachsen, ö. b. u. v. SV für Bauablaufstörungen
Gebühr
Veranstaltungsnummer
2121-222
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Florian Torlée
Tel.: 0511 39789-12
fortbildung(at)ingenieurkammer.de