Datum
Montag, 14.11.2022
17:00
-
18:30
ZUR ANMELDUNG
Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
Das Seminar setzt die erste Folge der "Nachtragsprüfung - aus planerischer Sicht" am 07.11.2022 fort mit der Darstellung des Themas "aus juristischer Sicht".
Nachtragsprüfung kann ein anstrengendes, zeitraubendes und wirtschaftlich kontraproduktives Geschäft sein, doch festzustellen ist zunächst Folgendes:
Nachträge zu Bauverträgen sind aufgrund der Dynamik des Baugeschehens als systemimmanent zu betrachten, denn in der langen Zeit zwischen Auftragserteilung und Abnahme kann vieles geschehen: Änderungswünsche der Bauherrschaft, Änderungen von bautechnischen Bestimmungen, Probleme bei der Materialbeschaffung und vieles andere mehr. Nachträge sind leider aber auch viel zu häufig die Folge nicht ausgereifter Planungen und lückenhafter Leistungsverzeichnisse. Nicht zuletzt gibt es Nachträge, die einem überzogenem Anspruchsdenken von Bauunternehmen zuzuschreiben sind.
Im Zuge der für Architektinnen und Ingenieure verpflichtenden Nachtragsprüfung sind Linien zu ziehen: Wann ist Nachtragsprüfung Grundleistung nach HOAI und in welchen Fällen besteht ein zusätzlicher Vergütungsanspruch? An welcher Stelle sind die Grenzen der Leistungspflichten erreicht?
Referenten
Prof. Dr. Thomas Haug, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Castringius Rechtsanwälte und Notare, Bremen.
Min. Teilnehmer
12
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Das Seminar wird mit 2 Fortbildungspunkten / -stunden à 45 Minunten anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3222-34
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de