Datum
Donnerstag, 30.03.2023,
17:00 Uhr
-
18:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bremen
Online
In diesem 90-Minuten-Seminar werden der Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln, alles Wesentliche zum Formblatt 225 sowie die daraus erwachsenden Leistungen einschließlich Ausfüll- und Abrechnungsbeispiel umfassend dargelegt. Ergänzend wird die Frage der Honorierung beantwortet.
Kräftige Preissteigerungen sind seit Jahren auf dem Baumarkt zu verzeichnen. Die Hauptursachen liegen im hohen Auftragsvolumen gepaart mit Fachkräftemangel sowie Material- und Lohnkosten-erhöhungen. Seit 2020 kommen Materialpreis¬schwankungen hinzu. Zunächst ist es die Corona-Krise, die zu Lieferengpässen führt, dann verlangt der Weltmarkt unersättlich nach Holz. Plötzlich ist Stahl über alle Kapazitäten hinaus nachgefragt, es folgt eine Knappheit der Mineralölprodukte. Anschließend ist es der durch den Ukraine-Krieg ausgelöste staatlich verordnete Boykott russischer Waren, der endgültig die Kalkulation von Baumaterialpreisen zu einem Vabanquespiel für die Bauunternehmungen macht.
Im Projektgeschäft ist es eine Binsenweisheit, dass Risiken immer den Projektbeteiligten zugewiesen werden sollten, die sie am besten beherrschen können. Hat eine Anbieterin das derzeit enorme Materialpreis¬schwankungsrisiko zu tragen, wird es im besten Fall eingepreist, weil sich jedes Risiko monetär bewerten lässt. Der Auftraggeber erhält also in der Angebotsphase schlechtere Preise. Im schlechtesten Fall wettet der Bieter bei der Angebotskalkulation auf den Nichteintritt des Risikos und preist es nicht ein mit der Folge, dass er nach Vertragsschluss, sollte sich das Risiko doch realisieren, versuchen wird, über mehr oder weniger berechtigte Nachtrags¬forderungen oder möglichst geringe Bauleistungsintensität eine gewisse Kompensation des Risikoeintritts herbeizuführen. Oder es fehlt völlig an Angeboten.
Das Bundesbauministerium hat bereits im März 2022 reagiert und der öffentlichen Bauherrin aufgegeben, Materialpreisgleitklauseln gemäß dem Formblatt 225 aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) in Bauverträge aufzunehmen – also selbst das Preisschwankungsrisiko zu übernehmen. Dahingehende Überlegungen anzustellen ist derzeit allen Auftraggeberinnen zu empfehlen.
Die Aufgabe, das Formblatt 225 nach VHB für die Vergabeunterlagen vorzubereiten, fällt den ausschreibenden Architekten und Ingenieurinnen zu. Das Formblatt 225 ist scheinbar aufwendig und komplex, nach näherem Hinsehen bleibt die Aufwendigkeit.
In diesem 90-Minuten-Seminar werden der Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln, alles Wesentliche zum Formblatt 225 sowie die daraus erwachsenden Leistungen einschließlich Ausfüll- und Abrechnungsbeispiel umfassend dargelegt. Ergänzend wird die Frage der Honorierung beantwortet.
Min. Teilnehmer
12
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
50 EUR (Mitglieder)
100 EUR (Gäste)
Anrechenbarkeit
Das Seminar wird mit 2 Fortbildungspunkten /-stunden à 45 Minuten anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3123-28
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de