Datum
Dienstag, 07.03.2023,
08:30 Uhr
-
16:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Seit mehr als 15 Jahren wurde über eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle diskutiert. Die Ersatzbaustoffverordnung EBV wird nun diese bundeseinheitliche Regelung schaffen und ab dem 01.08.2023 für alle verbindlich in Kraft treten. Die bisherigen Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den speziellen Sonderregeln in einzelnen Bundesländern werden also ersetzt werden.Die neuen Regelungen werden so ziemlich alle zukünftigen Bauprojekte in irgendeiner Weise betreffen. Es handelt sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, das den bundesweit größten Abfallstrom einheitlich regeln wird. Die Ersatzbaustoffverordnung ist in die sogenannte Mantelverordnung „eingebettet“, die u. a. eine Änderung der Grundwasserverordnung sowie eine Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung beinhaltet. Diese nun anstehenden und sehr weitreichenden Änderungen der Rechtsgrundlagen werden im Seminar vertieft dargestellt, um den Übergang von den alten zu den neuen Rechtsgrundlagen vorzubereiten. Folgende Inhalte sind vorgesehen:
• Rechtliche Einordnung, naturwissenschaftliche Grundlagen und Chronologie der
Mantelverordnung mit EBV;
• Inhalte der EBV im Unterschied zu den bisherigen Regeln für die Verwertung
mineralischer Abfälle nach LAGA;
• Die Kritik einiger Verbände an einzelnen Regelungen der EBV;
• Erschwert die EBV zukünftig das Recycling und erhöht damit die Baukosten?
• Einordnung der EBV in das verwandte Regelwerk für die Entsorgung nach
Deponieverordnung und Bundesbodenschutzverordnung;
• Nachweispflichten, Anzeigepflichten, Katasterpflichten;
• Entsorgung von mineralischen Massenabfällen außerhalb des Regelungsbereiches der
EBV, insbes. Aufbruchasphalt und Beton;
• Oberboden, Mutterboden als besonderer Stoff und dessen besondere
Verwertungsregeln.
Referenten
Dipl.-Ing. Heinz Bogon
Beratender Ingenieur Bauwesen - Umwelttechnik
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (à 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2123-021
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-40
fortbildung(at)ingenieurkammer.de