PROGRAMM

Die Absolventenfortbildung bei den Architektenkammern in Niedersachsen und Bremen

Die Absolventenfortbildung im Land Niedersachsen

Um sich in die Architektenliste des Landes Niedersachsen eintragen lassen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem zählt hierzu der Besuch von speziellen Fortbildungsveranstaltungen. Die so genannte Absolventenfortbildung sieht im Rahmen der berufspraktischen Tätigkeit mindestens acht Tagesseminare vor, in denen folgende Themenkategorien absolviert werden müssen:

  • Themenbereich 3: Planungs- und Baupraxis
  • Themenbereich 4: Wirtschaftlichkeit des Planen und Bauens
  • Themenbereich 5: öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planen und Bauens
  • Themenbereich 6: zivilrechtliche Grundlagen des Planen und Bauens

Jedes der vier Themengebiete muss in der Fachrichtung Architektur durch jeweils zwei eintägige Veranstaltungen abgedeckt werden.

In den übrigen Fachrichtungen lässt das Niedersächsische Architektengesetz zu, dass nur eine Veranstaltung je Themengebiet belegt wird. Die restlichen vier Fortbildungen müssen zwar auch den vier Themen zuzuordnen sein, dies kann aber nach freier Wahl erfolgen. Denkbar wäre es also zum Beispiel, alle vier weiteren Seminare im Bereich Planungs- und Baupraxis zu belegen.

Eine Orientierungshilfe für die Themenzuordnung bietet Ihnen das Dokument:

Die Fortbildungsakademie der Architektenkammer Niedersachsen bietet ein auf diese Anforderungen abgestimmtes Programm an. Es gliedert sich in die zwei Bereiche „Basiswissen“ und „Aufbauwissen“. Gern können Sie aber auch jede andere Fortbildung aus unserem Programm für Ihre Eintragung besuchen, solange diese den geforderten Stundenumfängen und Themenbereichen entspricht.

Wenn Sie sich als Juniormitglied der Architektenkammer eintragen lassen, zahlen Sie als Absolventin oder Absolvent die ermäßigten Teilnahmegebühren für Kammermitglieder. Die Juniormitgliedschaft gilt im Regelfall bis 48 Monate nach Aufnahme der berufspraktischen Tätigleit, genauere Informationen dazu erhalten Sie unter:

Selbstverständlich können Sie die Seminare auch bei einem anderen Bildungsträger besuchen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich inhaltlich um gleichwertige Veranstaltungen handelt, die den vorgegebenen Themengebieten zugeordnet werden können (siehe auch Orientierungshilfe).

Im Zweifelsfall können Sie gerne Rücksprache mit der Architektenkammer halten.

 

Die Absolventenfortbildung Im Land Bremen

Die Absolventenfortbildung als Eintragungsvoraussetzung betrifft Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium ab dem 10. März 2016 begonnen haben.

Um sich in die Architektenliste des Landes Bremen eintragen lassen zu können, müssen Absolvent*innen, die Ihr Studium ab dem 10.03.2016 begonnen haben, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem zählt hierzu der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die auf die Anforderungen der Berufspraxis ausgerichtet sind.
Die Absolventenfortbildung begleitet die berufspraktische Tätigkeit und umfasst mindestens acht Tagesseminare, in denen folgende Themengebiete absolviert werden müssen:

•    Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens
•    Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens
•    Planungs- und Baupraxis
•    Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens

Absolventenfortbildung in der Fachrichtung Architektur
Jedes der vier Themengebiete muss in der Fachrichtung Architektur durch jeweils zwei eintägige Veranstaltungen abgedeckt werden.
Für Absolventinnen und Absolventen gelten für den Zeitraum von vier Jahren nach Studienabschluss die ermäßigten Teilnahmegebühren für Kammermitglieder (Absolvententarif).
 
Wichtiger Hinweis:
Die Absolventenfortbildung kann bereits nach dem Bachelor-Abschluss im Rahmen einer berufspraktischen Tätigkeit begonnen werden. Diese vorgezogene Berufspraxis kann im Umfang von max. 1 Jahr geleistet werden. Zu beachten ist, dass sich durch die vorgezogene Berufspraxis der Absolventenstatus zu reduzierten Seminargebühren nach dem Masterabschluss um diesen Zeitraum verkürzt.

Absolventenfortbildung in den Fachrichtungen Innenarchitektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung
In den übrigen Fachrichtungen lässt das Bremische Architektengesetz zu, dass nur eine Veranstaltung je Themengebiet belegt wird. Die restlichen vier Fortbildungen müssen zwar auch den vier Themen zuzuordnen sein, dies kann aber nach freier Wahl erfolgen. Denkbar wäre es also zum Beispiel, alle vier weiteren Seminare im Bereich Planungs- und Baupraxis zu belegen.

Bei welchen Anbietern können Seminare gebucht werden?
Die Seminare können bei den Architektenkammer und Ingenieurkammern in Bremen und Niedersachsen gebucht werden. Es werden jedoch auch Seminare anderer Anbieter anerkannt, soweit sie inhaltlich mit den Anforderungen der Absolventenfortbildung übereinstimmen.

Gern beantworten wir Ihre Rückfragen.

 

Kontakt

Architektenkammer Niedersachsen
Architekt Dipl.-Ing.
Andreas Knapp
Tel. 0511 28096-65
andreas.knapp(at)aknds.de
www.aknds.de

 

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
Kristin Kerstein M.A.
Tel. 0421 1626895
kk(at)akhb.de
www.akhb.de