Die Fortbildungspflicht für Kammermitglieder im Land Niedersachsen
Seit Anfang 2022 müssen die Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen die absolvierte Fortbildung eigenverantwortlich dokumentieren. Sie wird von der Architektenkammer überprüft.
Ausführliche Informationen zur Anerkennung von Veranstaltungen als Fortbildungen für Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen finden Sie auf der Seite der Architektenkammer.
Seit Juli 2022 müssen auch die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen die absolvierte Fortbildung eigenverantwortlich dokumentieren. Sie wird von der Ingenieurkammer überprüft.
Alle Informationen zur Dokumentation und ein FAQ finden Sie auf der Seite der Ingenieurkammer. Informationen zur Anerkennung von Veranstaltungen als Fortbildungen finden Sie hier.
Die Fortbildungspflicht für Kammermitglieder im Land Bremen
Mitglieder der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen müssen seit dem Jahr 2018 die Einhaltung der Fortbildungspflicht gemäß Fortbildungssatzung der Architektenkammer Bremen nachweisen. Die Überprüfung erfolgt jährlich im Rahmen einer 10%-Stichprobe. Die Mitglieder unterliegen einer Dokumentationspflicht der im Laufe des Kalenderjahres besuchten Fortbildungsseminare. Die Mindestanforderung gemäß Fortbildungssatzung beträgt 8 Fortbildungspunkte (8 x Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
Weitere Informationen finden Sie unter www.akhb.de/fortbildung
Architektenkammer Niedersachsen
Gülseren Isler
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 28096-61
Telefax: 0511 28096-69
fortbildung(at)aknds.de
www.aknds.de
Ingenieurkammer Niedersachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Yildiz Kara
Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover
Telefon: 0511 39789-22
yildiz.kara(at)ingenieurkammer.de
www.ingenieurkammer.de
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
Kristin Kerstein M.A.
Geeren 41-43
28195 Bremen
Telefon: 0421 1626895
kk(at)akhb.de
www.akhb.de