Die Fortbildungspflicht für Kammermitglieder im Land Niedersachsen
Seit Anfang 2022 müssen die Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen die absolvierte Fortbildung eigenverantwortlich dokumentieren. Sie wird von der Architektenkammer überprüft.
Alle Informationen und ein FAQ finden Sie auf der Seite der Architektenkammer und im Infoblatt Informationen zur Anerkennung von Veranstaltungen als Fortbildungen für Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen.
Seit Juli 2022 müssen auch die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen die absolvierte Fortbildung eigenverantwortlich dokumentieren. Sie wird von der Ingenieurkammer überprüft.
Alle Informationen zur Dokumentation und ein FAQ finden Sie auf der Seite der Ingenieurkammer. Informationen zur Anerkennung von Veranstaltungen als Fortbildungen finden Sie hier.
Die Fortbildungspflicht für Kammermitglieder im Land Bremen
Mitglieder der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen müssen seit dem Jahr 2018 die Einhaltung der Fortbildungspflicht gemäß Fortbildungssatzung der Architektenkammer Bremen nachweisen. Die Überprüfung erfolgt jährlich im Rahmen einer 10%-Stichprobe. Die Mitglieder unterliegen einer Dokumentationspflicht der im Laufe des Kalenderjahres besuchten Fortbildungsseminare. Die Mindestanforderung gemäß Fortbildungssatzung beträgt 8 Fortbildungspunkte (8 x Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
Weitere Informationen finden Sie unter www.akhb.de/fortbildung
Architektenkammer Niedersachsen
Gülseren Isler
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 28096-61
Telefax: 0511 28096-69
fortbildung(at)aknds.de
www.aknds.de
Architektenkammer der Frieien Hansestadt Bremen
Kristin Kerstein M.A.
Tel. 0421 1626895
kk(at)akhb.de