PROGRAMM

Förderungen für Teilnehmende

Förderangebote rund um Digitalisierung

Eine Übersicht der NBank zu Förderangeboten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (u.a.), die Digitalisierungprozesse beim Planen und Bauen unterstützen, finden Sie hier: www.nbank.de/Förderprodukte

WEITER.BILDUNG! - die Qualifizierungsoffensive

Mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! fördert die Bundesagentur für Arbeit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitern zu Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel. Weitere Informationen finden Sie unter  www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie unterstützt das BMBF seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Wer an einer Weiterbildung interessiert ist, kann sich an eine der fast 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wenden. Über die Beratungsstellen können die Interessenten dann einen „Prämiengutschein" erhalten, mit dem die Hälfte der Kosten übernommen werden (bis zu maximal 500 Euro).

Weitere Informationen zur Bildungsprämie, den Beratungsstellen und den genauen Förderkonditionen gibt es unter www.bildungspraemie.info

Reduzierung der Versicherungsbeiträge bei der AIA durch Fortbildung

Die Architektenkammer Niedersachsen hat eine Kooperationsvereinbarung mit der AIA Versicherung geschlossen, die Berufshaftplichtversicherungen für Architekten anbietet. Gemeinsam wurden Seminare entwickelt, die über typische haftungsrechtliche und technische Risiken und Gefahrenquellen informieren und methodische sowie strategische Kenntnisse zur Vermeidung bzw. zum Umgang mit Schäden und Mängeln vermitteln. 

Wenn Sie in einem Jahr mindestens zwei solcher Seminare – eins aus dem bautechnischen und eins aus dem Bau-/versicherungsrechtlichen Bereich – besuchen, gewährt Ihnen die AIA Rabatte auf Ihre Versicherungsbeiträge. Die Architektenkammer Niedersachsen hat sich verpflichtet mindestens vier Seminare pro Kalenderjahr zu diesen Themen anzubieten. 

Vertrag
Voraussetzung ist ein bestehender oder neu abgeschlossener Versicherungsvertrag mit der AIA mit mindestens drei Jahren Laufzeit, der dem aktuellen Tarif entspricht.

Fortbildungsbesuch
Sie müssen pro Jahr mindestens zwei als Kooperationsveranstaltung mit der AIA gekennzeichnete Seminare  bei der Architektenkammer Niedersachsen besuchen – jeweils eins aus dem bautechnischen und dem bau-/versicherungsrechtlichen Bereich.  Unter fortbilder.de können Sie sich detailliert über die jeweiligen Inhalte informieren.

Nachweis
Haben Sie pro Jahr mindestens ein Seminar aus jedem Themengebiet absolviert, weisen Sie der AIA AG die Teilnahme einfach anhand der von der Architektenkammer ausgestellten Teilnahmebescheinigung nach. 

Rabatt
Nach erfolgtem Nachweis nimmt die AIA AG die Reduzierung des Beitrags vor. Die Fortbildungsrabatte gelten zusätzlich zu anderen Nachlässen der AIA AG (wie z.B. Laufzeitrabatten). Wenn Sie bereits Rabatte für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen erhalten haben und in einem Beitragsjahr keine ausreichenden Fortbildungen nachweisen, entfällt der Rabatt für das Folgejahr. Die bereits erreichte „Rabattstufe“ bleibt jedoch für ein Jahr erhalten. Folgende Nachlässe sind möglich:

  • Einstiegsrabatt im 1. Jahr: 5 % 
  • Rabatt im 2. Jahr: 6,5 % 
  • Rabatt im 3. Jahr: 8 % 
  • Rabatt im 4. Jahr: 9,5 % 

Zusammen mit dem Rabatt von fünf Prozent für die obligatorische dreijährige Vertragslaufzeit ergibt sich eine maximale Reduzierung der Versicherungsprämien um 14,5, Prozent.

Ansprechpartner
Architektenkammer Niedersachsen
Andreas Knapp
Tel. 0511 28096-65
fortbildung(at)aknds.de 

Kontakt

Architektenkammer Niedersachsen

Gül Isler
Sekretariat
Tel. 0511 28096-61
Fortbildung(at)aknds.de