Datum
Dienstag, 22.09.2026,
09:00 Uhr
-
17:00 Uhr
ZUR ANMELDUNG
Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Gebäudetyp E gilt als Ansatz, um Verträge trotz Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) rechtssicher zu gestalten. In der Praxis führt dies jedoch zu Unsicherheiten: Bauträger planen kostengünstig, werden später aber häufig zur Umsetzung höherer Standards verpflichtet – ohne entsprechende Vergütung. Diese Risiken hemmen die Anwendung erheblich.
Der Gesetzesentwurf erlaubt Abweichungen von a.R.d.T., unterscheidet jedoch zwischen B2B (Business to Business) ohne besondere Informationspflicht und B2C (Business to Consumer) mit umfassender Aufklärung. Da Wohnungsnutzer stets Verbraucher sind und oft erst spät feststehen, wird eine rechtssichere Information faktisch erschwert.
Besonders problematisch ist der Umfang der Aufklärungspflicht: Verbraucher müssen verständlich über Abweichungen von zahlreichen DIN-Normen und Empfehlungen informiert werden – eine praktisch kaum erfüllbare Anforderung. Damit wird die Umsetzung von Gebäudetyp E deutlich eingeschränkt.
Zwar existieren Hilfestellungen wie der Hamburger Standard oder Referenzprojekte, doch bleibt fraglich, ob diese zur rechtssicheren Aufklärung ausreichen.
Im Kern steht die juristische Einordnung von DIN-Normen als a.R.d.T. Diese sollen die dauerhafte Verwendungseignung eines Bauwerks sicherstellen, also seine Funktionsfähigkeit über die wirtschaftliche Nutzungsdauer hinweg, unter üblichen Einwirkungen und bei regulärer Instandhaltung.
Allerdings bilden DIN-Normen dieses Mindestniveau nicht verlässlich ab: Sie können sowohl darunter liegen – mit Risiken vorzeitigen Versagens – als auch darüber hinausgehen und unnötige Kosten verursachen. In beiden Fällen sind sie keine sicheren Maßstäbe für a.R.d.T.
Für Gebäudetyp-E-Verträge ist daher entscheidend, zwischen notwendigen Mindeststandards und optionalen Komfortstandards (z. B. Schallschutz, Ausstattung) zu unterscheiden.
Im Seminar wird die Problematik von Gebäudetyp E im Kontext der a.R.d.T. dargestellt und es werden Hinweise für eine praktikable Vertragsgestaltung gegeben.
Themen:
Referenten
Architekt Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Aachen
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Sachverständige
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1226-014
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de