Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Ein bestehendes Gebäude umzuplanen und umzubauen, ist bereits eine Herausforderung. Da beißt man sich als Entwurfsverfasser*in und Bausachverständige(r) die Zähne aus, allein um mit vertretbarem Aufwand bestehende Strukturen neuen Bauwünschen anzupassen. Und dann kommt noch die Auseinandersetzung mit der Rechtsordnung hinzu. Denn bei erheblichen Änderungen des Bestandes gilt zunächst der Anspruch, dass er dem gesetzlichen Standard eines Neubaus anzugleichen sei. Das zieht oftmals einen Aufwand nach sich, der sowohl bautechnisch wie auch hinsichtlich der Kostenfolge die Grenzen des Zumutbaren erreicht. Deshalb wird der Ruf nach Installation einer Bauordnung für das Bauen im Bestand immer lauter. Die Konflikte fußen auf dem Umgang mit dem Bestandsschutz. Geht er doch ganz oder teilweise verloren, wird in den Bestand durch Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen eingegriffen.
Der Gesetzgeber ist sich solcher Zwangslage durchaus bewusst. So sind im öffentlichen Baurecht bereits etliche Bestimmungen verankert, die Vergünstigungen zugestehen. Sie wurden fortlaufend in die seit 2020 kontinuierlichen Änderungen der NBauO verankert, zuletzt in die seit Juli 2025 geltende Fassung. Auch im städtebaulichen Planungsrecht finden die Besonderheiten des Umgangs mit Bestandsbauten ihre Berücksichtigung. Neben konkreten Tatbeständen ist auch Entgegenkommen über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen denkbar, was auch im Baunebenrecht bedeutsam ist.
In der Lehrveranstaltung möchte der Vortragende alle Reglungen zusammentragen, welche das öffentliche Baurecht zum Umgang im Bestand bereits anbietet. Solche Bestandsanalyse kann als Anstoß dienen, Unzulänglichkeiten aufzuzeigen, um den Gesetzgeber zu motivieren, weitere Bestimmungen zu verfassen, die das Bauen im Bestand nicht unnötig erschweren – sei es durch weitere Ergänzungen bestehender Normen, sei es durch den Entwurf eines eigenständigen Regelwerks. Das Wissen um den Status quo kann immerhin selbstbewussten Umgang mit bisweilen angreifbaren Behördenwünschen stärken. Deshalb ist es wünschenswert, wenn Teilnehmende durch eigene Erfahrungen und Beispiele die Diskussion beleben.
Bestand und Bestandsschutz
Eingriff des Staates
Begünstigungen des Bauordnungsrechts
Begünstigungen des Planungsrechts
Baunebenrecht
Baufreigabe
Konfliktfälle
Referenten
LBD a.D. Dr.-Ing. Erich Breyer
Max. Teilnehmer
45
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Innenarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1225-052
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de