Datum
Freitag, 21.06.2024,
09:00 Uhr
-
16:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Der Brandschutz verfolgt wichtige Schutzziele der Gebäudesicherheit.
Der Brandschutz in Senioren- und Pflegeeinrichtungen stellt in Planung, Bau und Betrieb regelmäßig eine große Herausforderung dar. Dabei stehen Menschen im Mittelpunkt, die im Gefahrenfall nicht richtig handeln können und auf Hilfe angewiesen sind.
Hierzu müssen Gebäude bestimmte Voraussetzungen im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz erfüllen. Aber auch Beschäftigte und die Senioren selbst müssen mitwirken, wenn ein Brandereignis eintritt. Und nicht kommen auf die Feuerwehren besondere Herausforderungen zu.
Erörtert werden die allgemeinen Anforderungen des Brandschutzes in Einrichtungen der Pflege und für Senioren. Im Detail betrachtet werden unter anderem Tagespflegeeinrichtungen, betreute Wohnformen, Intensivpflege und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Damit solchen durch Mobilitätseinschränkungen und mangelndes sensorisches oder kognitives Vermögen beeinträchtigten Menschen bei einem Brandereignis keine irreversiblen Schäden an Leben und Gesundheit entstehen, sind oftmals besondere Vorkehrungen und Konzepte erforderlich.
Schwerpunkte:
Alter – Pflegebedürftigkeit – Brandschutz
-Altersstruktur – Pflegebedarf – gesellschaftspolitische Entwicklung
-Brandschutz in seiner ganzheitlichen Betrachtungsweise
-Rechtsgrundlagen des Brandschutzes – allgemein - speziell
-Besonderheiten bei Senioren- und Pflegeeinrichtungen
Arten von Pflege- und Betreuungsformen
-Häusliche Pflege – Einzelwohnen – Häusliche Betreuung
-Tagespflegeeinrichtungen – Behindertenwerkstätten – u.ä.
-ambulant betreute Wohnformen (Wohngruppen – trägerorganisiert – selbstorganisiert)
-Stationäre Pflegeeinrichtungen – 4 Generationen von Pflegeheimen (Wohngruppenprinzip –
Einzelraumprinzip)
Tagespflegeeinrichtungen nach § 2 (4) Ziffer 12 MBO
-funktionelle und bauliche Strukturen – Personal – Alarmierung
-Beispiele mit Vor- und Nachteilsbetrachtung
-Bauaufsichtliche Prüfung – Erfahrungsbericht
Wohnformen nach § 2 (4) Ziffer 9 MBO
-Selbständiges Wohnen – Pflegebedarf – Grenzen der Eigenrettungsmöglichkeiten –
-Intensivpflege -
-Besondere Wohnformen – Hamburgischer Bauprüfdienst 2008, weitere Verordnungen und
Richtlinien, MWR 2012
-Kritische Betrachtung – Defizite der Muster-Wohnformenrichtlinie MWR
-Gefährdungsabschätzung als Aufgabe von Planern und Bauaufsichtsbehörden
-Beispiele mit Vor- und Nachteilsbetrachtung
-Bauaufsichtliche Prüfung – Erfahrungsbericht
Stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 2 (4) Ziffer 11 MBO
-klassisches Flurprinzip (Krankenhaus) vs. Wohngruppenprinzip – Sozialkomponenten –
-Personalaufgaben
-Betrachtung der Rechtsgrundlagen verschiedener Bundesländer
-Beispiele mit Vor- und Nachteilsbetrachtung
-Bauaufsichtliche Prüfung - Erfahrungsbericht
Einzelprobleme Baustrukturen – Klassische Krankenhausarchitektur – Compartments
-Rettungswege auf dem Papier – und in echt …
-Rolle des Personals – Aufgaben – Leistungsgrenzen – Hilfsmittel Rolle von
-Brandmeldeeinrichtungen – Alarmierungsarten
-Rolle der Feuerwehr
-Planungsbeispiele und ausgeführte Projekte
Referenten
Prof. Dr. André Spindler
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (à 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2124-083
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de