Datum
Freitag, 30.10.2026,
09:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren (konkret im Eckpunktepapier vom 24.2.2026: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.). Seit Mai 2026 liegt ein Referentenentwurf zu einem neuen „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ vor.
Mit diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche Neuerungen sowohl im Anforderungsniveau für den Einbau von Heizungen, neue Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude, Änderungen in der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs aber auch in der Bewertung durch die neue DIN/TS 18599 : 2025-10 aber auch die DIN 4108-2 : 2026-05 bis hin zu Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen für zu errichtende Gebäude ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu errichtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.
Im Seminar werden folgende Inhalte behandelt (auf Basis des zum Zeitpunkt bekannten Gesetzesstand):
Dieses Seminar umfasst 8 Unterrichtseinheiten.
Die Veranstaltung wird voraussichtlich für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (UE) Wohngebäude, 8 UE Nichtwohngebäude und 8 UE Energieaudit DIN 16247 angerechnet, die Anerkennung ist beantragt.
Referenten
Min. Teilnehmer
10
Max. Teilnehmer
40
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Energieberater*innen, Innenarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
1226-075
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de