Datum
Dienstag, 27.04.2027,
15:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Die Planungsleistung der Objektbetreuung beinhaltet im Wesentlichen die Kontrolle auf Mängel im fertiggestellten Bauwerk innerhalb der Gewährleistungsphase der abgenommenen Bauunternehmungen. Bei Betrachtung des Honorarwerts ist diese Aufgabe inzwischen – neben der Grundlagenermittlung – die kleinste Leistungsphase in den Leistungsbildern der Objektplanungen.
Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurde die ehemalige Grundleistung „Überwachen der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche“ nun zur Besonderen Leistung. Mit diesem Vorzeichenwechsel kann seitens der Auftraggeberschaft die Vergütung der Mangelbeseitigungskontrolle durch Architekten und Ingenieurinnen als Schadensersatzforderung bei den betreffenden Handwerksunternehmen geltend gemacht werden. Für die Planungsbüros wurde durch diesen Schritt das Aufwandsrisiko in der Objektbetreuung deutlich reduziert. Doch wurde damit einhergehend auch die vormals geringe Attraktivität dieser Leistungsphase erhöht? Die Antwort auf diese Frage kann sicherlich nicht allgemein gültig gegeben werden, zumal immer noch einige Fallstricke bei der Erfüllung der Grundleistungspflichten in der Objektbetreuung festzustellen sind. Dies ist – neben der Erläuterung des Aufgabenumfangs der Grundleistungen und einem Blick auf die Besonderen Leistungen – ein weiteres Schwerpunktthema in diesem Feierabendseminar. Dabei geht es unter anderem um Grenzen der Mangelbegutachtungsverpflichtung, um das Problem einer frühzeitigen Rückgabe von Sicherheiten oder den Umgang mit durch Mangelbeseitigungsarbeiten verlängerte Mängelanspruchsfristen. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur privatrechtlichen Abnahme der Planungschaffenden im Zusammenhang mit beauftragter Objektbetreuung vorgestellt.
Referenten
Dipl.-Ing. Hans-Albert Schacht, Architekt und Honorarsachverständiger, Hannover
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 2 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten à 45 Min.
Veranstaltungsnummer
1127-025
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung@aknds.de