Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Zunächst verlangt das Befassen mit den Grenzabstandsregelungen baufachliche und -rechtliche Grundkenntnisse. Zunächst sind die rechnerischen Ansprüche zum Ermitteln von Abständen nicht besonders kompliziert. Doch berechtigt erst die Qualifikation als Entwurfsverfasser*in das Planvorlagerecht zum Baufreigabeverfahren wahrzunehmen. Damit ist Verantwortung verbunden, einen Bauentwurf zu erarbeiten, der in allen Belangen dem öffentlichen Baurecht entspricht. Und da erfordert das Herangehen an den Grenzabstand besondere Sensibilität, sind doch die Regelungen geschaffen, um benachbarte Grundstücke vor nicht mehr zumutbarer Beeinträchtigung zu schützen. Und da kann ein Fehler unangenehme Folgen auch für die Entwurfsverfasser*innen haben. Könnte doch der Auftraggeber das Honorar verweigern, weil kein rechtskonformer Entwurf erarbeitet wurde. Daher ist man gut beraten, sich mit der Materie des Abstandsrechts zu befassen.
Sie ist ein wesentlicher Teil des Bauordnungsrechts. Denn neben dem städtebaulichen Planungsrecht sind es die Regelungen zum Grenzabstand, welche die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks beeinflussen und einschränken. Häufig sind sie auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, weil erheblich der Nachbarschutz betroffen ist. Und da wartet die Judikative mit einigen Entscheidungen auf, die wir nicht vernachlässigen dürfen.
Das Bauordnungsrecht hat die Verantwortung für die rechtssichere Umsetzung von Bauwünschen und die Verfahrensabwicklung auf die Entwurfsverfasserseite konzentriert, die deshalb besonders gefordert ist. Daher ist die Kenntnis der Rechtlage und die möglichst sichere Anwendung eine unumgängliche Voraussetzung, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, um nicht Bauabsichten korrigieren oder gar aufgeben zu müssen, um unangenehme Kostenfolgen zu vermeiden.
In der Fortbildungsveranstaltung werden die abstandsrechtlichen Bestimmungen grundlegend vorgetragen, einbezogen auch bedeutsame gerichtliche Entscheidungen. Schwerpunkt wird die vollständige und systematische Präsentation der in den §§ 5 bis 7 der niedersächsischen Bauordnung enthaltenen Vorschriften sein. Dabei fließen auch die Änderungen der NBauO bis 2025 mit ein.
Das Seminar wendet sich gerade auch an Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen. Doch sollen auch komplizierte und komplexe Rechtsfragen mit einbezogen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden gebeten, eigene Fälle aus der Praxis einzubringen, um zu versuchen, Lösungsansätze zu erkennen und zu vermitteln.
§ 5 NBauO
§ 6 NBauO
§ 7 NBauO
Sonstiges:
Fragen, Fälle und Anregungen aus dem Teilnehmerkreis
Referenten
Architekt Dr.-Ing. Erich Breyer, Ltd. Baudirektor a.D., Mitverfasser des aktuellen Kommentars zur NBauO ("Große-Suchsdorf"), Hannover
Gebühr
Zielgruppe
Absolvent*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Innenarchitekt*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten à 45 Min.
Veranstaltungsnummer
1226-024
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung@aknds.de
WWW: Architektenkammer Niedersachsen