Datum
Mittwoch, 01.07.2026,
08:30 Uhr
-
16:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Zunächst verlangt das Befassen mit den Grenzabstandsregelungen keine qualifizierte ingenieurtechnische Qualifikation. Doch berechtigt erst die Qualifikation „Ingenieur“, unter Voraussetzungen das Planvorlagerecht beim Baufreigabeverfahren wahrzunehmen. Und damit ist Verantwortung verbunden, einen Bauentwurf zu erarbeiten, der in allen Belangen dem öffentlichen Baurecht entspricht. Und da erfordert das Herangehen an den Grenzabstand eine besondere Sensibilität, sind die Regelungen geschaffen, um benachbarte Grundstücke vor nicht mehr zumutbarer Beeinträchtigung zu schützen. Und da kann ein Fehler unangenehme Folgen auch für die Entwurfsverfasser*innen haben. Wer also als Ingenieur*in aus den rein bautechnischen Schatten heraustreten will, ist gut beraten, sich mit der Materie des Abstandsrechts zu befassen.
Ist es doch ein wesentlicher Teil des Bauordnungsrechts. Denn neben dem städtebaulichen Planungsrecht sind es die Regelungen zum Grenzabstand, welche die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks beeinflussen und einschränken. Häufig ist nicht unerheblich der Nachbarschutz betroffen
Daher ist die Kenntnis der Rechtlage und die möglichst sichere Anwendung eine unumgängliche Voraussetzung, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, um nicht Bauabsichten korrigieren oder gar aufgeben zu müssen, um unangenehme Kostenfolgen zu vermeiden.
In der Fortbildungsveranstaltung werden die abstandsrechtlichen Bestimmungen grundlegend vorgetragen, einbezogen auch bedeutsame gerichtliche Entscheidungen. Schwerpunkt wird die vollständige und systematische Präsentation der in den §§ 5 bis 7 der niedersächsischen Bauordnung enthaltenen Vorschriften sein. Dabei fließen auch die Änderungen der NBauO 2025 mit ein.
Das Online-Seminar wendet sich gerade an Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird trotzdem angeboten, eigene Fälle aus der Praxis einzubringen, um zu versuchen, Lösungsansätze zu erkennen und zu vermitteln.
Schwerpunkte:
§ 5 NBauO
§ 6 NBauO
§ 7 NBauO
Sonstiges:
Fragen, Fälle und Anregungen aus dem Teilnehmerkreis
Referenten
LBD a.D. Dr.-Ing. Erich Breyer
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden /-punkten (á 45 Min.).
Davon anteilig 8 Fortbildungspunkte für Entwurfsverfasser/innen.
Veranstaltungsnummer
2126-101
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de