Datum
Mittwoch, 18.11.2026,
10:00 Uhr
-
14:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Das beste Mobilitätskonzept greift nur, wenn die Kommunikation stimmt. Deshalb sind Kommunikationsmaßnahmen verpflichtender Bestandteil in Mobilitätskonzepten nach Bremer Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG). Wie man mit welchen Zielgruppen kommuniziert und welche Hilfestellung die Stadtgemeinde dabei bieten kann, ist Fokus dieses Moduls.
*Die Veranstaltung ist Teil einer EU-geförderten Fortbildungsreihe der Freien Hansestadt Bremen im Rahmen des „SHARE-North Squared“ Projekts und wird daher gebührenfrei angeboten.
Diese Veranstaltung ist Teil einer 4-teiligen Serie zum Mobilitätsmanagement und dem MobBauOG. Wir empfehlen die Kombination mit den drei Modulen: Basics, Carsharing und Fahrradparken.
Programm:
10:00 Begrüßung und Vorstellung
10:10-10:25 Auffrischung MobBauOG –
Was fordert das Gesetz für die Mobilitätskonzepte?
Welche Möglichkeiten des Mobilitätsmanagements gibt es?
10:25-11:35 Theorie: Grundlagen der Verhaltenspsychologie und was wir von ihr lernen können
11:35- 11:55 Und jetzt das Interventionsdesign: Vorbereitung auf die praktische Umsetzung
11:55- 12:10 Mittagspause
12:10- 13:00 Interaktive Session: Wie gestalte ich die passende Kommunikation zu meinem Objekt? Schritt für Schritt!
13:00- 13:30 Uhr Beispiele für Gestaltungsmöglichkeiten und Best Practice
13:30-14:00 Feedback und Abschluss
Über den Lehrgang:
Mobilitätsmanagement ist die zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des individuellen Mobilitätsverhaltens. Mobilitätsmanagement betrachtet dabei alle Verkehrsträger gemeinsam und zeigt umweltschonende und zukunftssichere Lösungen auf, mit denen Menschen ihre Wege zurücklegen und tägliche Mobilitätsbedürfnisse befriedigen können. Da jede Immobilie Verkehr - fließenden sowie ruhenden – verursacht, spielen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements zur Erfüllung des Stellplatznormbedarfs in der Stadtgemeinde Bremen eine wichtige Rolle. Das Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) regelt seit dem 1. Oktober 2022 in der Stadtgemeinde Bremen die Pflicht zur Erfüllung oder Ablöse des Mobilitätsbedarfs. Es gilt für den Neubau sowie für Nutzungsänderungen und Umbauten vorhandener Gebäude.
Für viele Bauvorhaben kann ein schlüssiges Mobilitätskonzept erarbeitet werden, welches mit dem Bauantrag eingereicht wird. Das Ziel der Mobilitätskonzepte ist zu einer Reduzierung des Besitzes und der Nutzung von Kraftfahrzeugen beizutragen und damit einhergehend eine Reduzierung der Nachfrage nach Kfz-Stellplätzen zu erzielen. Dies schafft Raum für andere Nutzungen und reduziert zudem den Parksuchverkehr der notwendigen Kfz-Wege. Die Optionen für die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sind vielfältig.
Die Vielfalt der Maßnahmen wie auch die noch ungewohnten Inhalte und Abläufe im Zusammenhang mit dem Ortsgesetz sind Grund für eine Fortbildungsreihe der Stadtgemeinde Bremen in Kooperation mit der Architektenkammer Bremen. Diese vierteilige Reihe verleiht Architekt:innen und Planer:innen vertiefte Kenntnisse für die erfolgreiche und effektive Planung von Mobilitätskonzepten– in der Theorie sowie in der Praxis – und liefert Verständnis für die Umsetzung von Mobilitätsmanagement statt Kfz-Stellplätzen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Grundlagen, dem Carsharing, Fahrradparken und der Kommunikation.
Diese Fortbildungsreihe wird von der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt und durch das Interreg Nordseeraum Projekt „SHARE-North Squared: Growing Shared Mobility Exponentially in Housing Developments and Living as a Service“ gefördert. Daher können alle Module gebührenfrei angeboten werden. Das durch die Europäische Union geförderte Projekt befasst sich mit dem Potenzial des „Sharing“ in der Mobilitätsgestaltung und bei Neubaumaßnahmen. Weitere Informationen zu SHARE-North Squared sind verfügbar unter www.sharenorth2.eu
Referenten
Cornelia Cordes und Rebecca Karbaumer, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Min. Teilnehmer
10
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Die Veranstaltung ist gebührenfrei.
Anrechenbarkeit
Das Seminar wird mit 4 Fortbildungspunkten / -stunden anerkannt.
Veranstaltungsnummer
3226-02
Veranstalter
Architektenkammer Bremen / Ingenieurkammer Bremen
Kristin Kerstein
Tel.: 0421 1626895
kk(at)akhb.de