Datum
Dienstag, 07.05.2024
und Mittwoch, 08.05.2024,
jeweils 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Architektenkammer Niedersachsen
Online
Baurechtliche Forderungen des Gesetzgebers sind im Grundsatz zunächst erst einmal verbindlich einzuhalten. Doch nicht immer kann (oder will) der Bauherr bzw. Planer diese Forderungen umsetzen.
Zudem stellen sich immer wieder die Fragen:
Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass seine Planung dem öffentlichen Baurecht entspricht. Soll von der baugesetzlichen Norm abgewichen werden, wäre dies folgerichtig ohne Weiteres nicht mehr der Fall.
Das Seminar soll – auch anhand von Praxisbeispielen – Grundlagen über die Herangehensweise vermitteln, wenn baurechtliche Forderungen nicht eingehalten werden können oder sollen.
Inhalt:
Referenten
Architektin Dipl.-Ing. Katharina Hohenhoff, Hannover
Max. Teilnehmer
35
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Absolvent*innen, Ingenieur*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1124-065
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-61 / -56
fortbildung(at)aknds.de