Datum
Di, 05.11. + Mi, 06.11.
Do, 12.12. + Fr, 13.12.
jeweils von 9 bis 17 Uhr
Veranstaltungsort
Handelsverband Hannover e. V.
Hinüberstraße 16-18
30175 Hannover
Die Anforderungen an Planer und Baufachleute sind in den letzten Jahren auch im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen gestiegen. Von vielen Baubeteiligten werden zwischenzeitlich Kenntnisse auf diesem Gebiet erwartet.
Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere dadurch, dass Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden müssen. Dabei ist die Abstimmung der Arbeitgeber untereinander für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich.
Der Gesetzgeber hat deshalb die Baustellenverordnung als eine Ergänzung zu den traditionellen Arbeitsschutzbestimmungen eingeführt, um den besonderen Gefahrensituationen auf Baustellen gerecht zu werden.
Dabei erhält der Bauherr, als Verursacher von Gefahren, mit der Baustellenverordnung eine definierte Verantwortung zur Einleitung und Umsetzung koordinierter baustellenspezifischer Arbeitsschutzmaßnahmen. Hierzu gehört auch, dass bereits bei der Planung der Ausführung von Baumaßnahmen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Vier Instrumente als Bauherrenverpflichtungen sind gesetzlich vorgegeben:
Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bestellung eines Koordinators, Unterlage für spätere Arbeiten.
Diese Veranstaltung dient dazu die Bauherren, Planer, Baufachleute sowie deren Vertreter zu unterstützen den rechtlichen Rahmen einzuhalten. Es werden Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, streng nach RAB 30 Anlage B vermittelt.
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Frank Christ M.Sc.
und weitere Fachreferenten
Max. Teilnehmer
20
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 32 Fortbildungsstunden / -punkten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
2224-043
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de