Datum
Dienstag, 01.12.2026,
13:00 Uhr
-
17:15 Uhr
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Veranstaltungsort
Digitaler Lernraum der
Ingenieurkammer Niedersachsen
Online
Oftmals werden bei Brand- und Wasserschäden an Gebäuden, die el. Anlagen in Teilbereichen geschädigt. In vielen Fällen wird von Sanieren, Elektrofachkräften teilw. Netzbetreibern behauptet die Altanlagen müssten schadensbedingt komplett ersetzt werden. Diese Behauptung ist meist falsch und kann leicht widerlegt werden.
-Vorschriften, Normen, Richtlinien
-Abgrenzungen von Neuanlagen zu Altanlagen
-Praxisbeispiele
-Sonderfälle z.B. Blitz- und Überspannungsschäden
-Regulierungspraxis der Sachversicherer
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Lutz Erbe
Max. Teilnehmer
30
Gebühr
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 5 Fortbildungsstunden /-punkten (à 45 Min.).
Veranstaltungsnummer
2226-089
Veranstalter
Ingenieurkammer Niedersachsen
Fortbildung
Tel.: 0511 39789-25
fortbildung(at)ingenieurkammer.de