Datum
Dienstag, 18.11.2025,
09:30 Uhr
-
17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Architektenkammer Niedersachsen
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Ateliergebäude der Architektenkammer
Die umfassende Novelle der Niedersächsischen Bauordnung im Jahr 2012 wurde nachfolgend in den Jahren 2014 bis 2025 mehrfach geändert. Inzwischen ist die mit viel Vorschusslorbeeren angereicherte umfassende Änderung ab Juni (2024) rechtskräftig geworden. Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung ist die im Juni 2025 beschlossene Fassung aktuell.
Bereits 2017 betrafen die erheblichen Veränderungen das Umsetzen der Seveso-III-Richtlinie, das Bauproduktenrecht, die Grenzabstands-, Brandschutzbestimmungen und der Barrierefreiheit. Gerade die ab 2022 geltende Überarbeitung erfasste teilweise den vielfach geäußerten Wunsch, für das Bauen im Bestand eigene Reglungen zu erlassen. Sie sind nun erheblich ergänzt worden. Die formellen Anforderungen öffnen das Tor zu den digitalen Baufreigabeverfahren, was mit einer erheblichen Ausdehnung der Kompetenz und Verantwortung der Entwurfsverfasser*innen verbunden ist.
Bedeutend auch die ab 2025 erweitert geforderte Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Eine weitere Überarbeitung begünstigt Solarenergieanlagen sowie Wärmepumpen hinsichtlich der Grenzabstandserfordernisse, weiter wird das Anpassungserfordernis im Bestandsschutz auf unmittelbar Sicherheitsbelange beschränkt. Die dann 2024 beschlossenen Änderungen gingen insb. Grenzabstandsregelungen, Anforderungen an Rettungswege, Begünstigungen beim Bauen im Bestand, die verringerte Einstellplatzverpflichtung und Abweichungsmöglichkeiten ein. Die letzte Überarbeitung erfasste neben einigen Klarstelllungen insb. Regelungen zum Dachgeschoss und will den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Weiterhin wird der Katalog verfahrensfrei gestellter Baumaßnahmen erweitert.
Über die aktuellen Neuerungen hinaus möchte der Vortragende auch Entscheidungen der Gerichtsbarkeit einpflegen, die für den Umgang mit der Rechtslage bedeutend sein können. Die Auswirkungen der Rechtsprechung sind oft folgenschwerer als manche Modifizierung der Rechtlage durch die Legislative. Denn je nach Standort (Bauwillige, Nachbarn, Aufsichtsbehörden) besteht nicht selten Uneinigkeit über die Auslegung eines Gesetzestextes. Und da hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit nun mal die Deutungshoheit. In der Summe stellt sich die Frage ob und inwieweit die Regelungen sich als praxistauglich bewährt haben. Deshalb würde es die Veranstaltung beleben, wenn die Teilnehmer*innen ihre Erfahrungen einbringen.
Themen:
Referenten
Dr.-Ing. Erich Breyer, Architekt, Leitender Baudirektor a.D., Mitverfasser des aktuellen Kommentars zur NBauO "Große-Suchsdorf" (10. Auflage), Hannover
Max. Teilnehmer
35
Gebühr
Zielgruppe
Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen
Anrechenbarkeit
Die Veranstaltung entspricht 8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
Veranstaltungsnummer
1225-051
Veranstalter
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
Tel.: 0511 28096-66
fortbildung(at)aknds.de