 
			Teilnahmegebühren
Mitglieder einer  Architektenkammer oder einer Ingenieurkammer entrichten dieselbe Gebühr  wie Mitglieder der Architektenkammer Bremen.  
Reduzierungsmöglichkeit
Auf Antrag wird  die Seminargebühr für eine Veranstaltung der Architektenkammer Bremen  oder der Ingenieurkammer Bremen für Mitglieder der Architektenkammer  Bremen um 50 % reduziert, wenn für das Kammermitglied der Fall der  unbilligen Härte vorliegt. 
Als Grundlage für die Nachweiserbringung zu einem solchen Fall dient § 6 Abs. 2 der Beitragsordnung in Verbindung mit § 2, Abs. 1 bis 3 der Grundsätze für Stundung, Erlass und Niederschlagung von Beiträgen und Gebühren.
Architektenkammer Bremen
 Geeren 41/43
 28195 Bremen
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