Teilnahmegebühren
Mitglieder anderer Architektenkammern erhalten den Mitgliedstarif; ebenso Absolventinnen/Absolventen, sofern sie die für die Eintragung in die Architektenliste erforderliche Praxistätigkeit ausüben und der Absolventenstatus bis zum 30.11.2021 vermerkt wurde.
Maßgeblich für die Gebührenbemessung ist der Status der teilnehmenden Person.
Zuschüsse
Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen, die die Voraussetzung für eine Beitragsermäßigung gemäß § 6 Abs. 2 der Beitragsordnung erfüllen, zum Anmeldezeitpunkt aufgrund der Erziehung eines Kindes, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine berufliche Tätigkeit ausüben, Kurzarbeitergeld beziehen oder die zum Anmeldezeitpunkt arbeitslos gemeldet sind, können auf schriftlichen Antrag für Veranstaltungen der Architektenkammer Niedersachsen einen Zuschuss erhalten, sofern dieses bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt ist und solange Haushaltsmittel vorhanden sind.
Höhe des Zuschusses
Anträge auf Bezuschussung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Voraussetzungen der Bezuschussungen sind durch geeignete Nachweise zu belegen.
Architektenkammer Niedersachsen
Fortbildungsakademie
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30159 Hannover
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