Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Zwischenzeitlich hat der für das Baurecht zuständige siebte Senat des BGH zu diesem Entwurf Stellung bezogen und dem Gesetzgeber u.a. eine Verkennung des gesetzlichen Mangelbegriffs attestiert.
Veranstalter: Ingenieurkammer NiedersachsenIn diesem Online-Seminar arbeiten Sie an der eigenen Präsenz, erfahren am eigenen Leib die Bedeutung von ´Wahrhaftigkeit´ für einen überzeugenden Auftritt und lernen die Möglichkeiten von Stimme, Sprache und Körpersprache kennen.
Veranstalter: Ingenieurkammer NiedersachsenSpannungsfeld zwischen Baufreiheit und Nachbarschutz. Inhalte, Erfahrungs- und Gedankenaustausch.
Veranstalter: Ingenieurkammer NiedersachsenEine bewährte und normativ geregelte Alternative zum konventionellen Stahlbetonbau bietet die unbewehrte Ausführung tragender Betonwände. Durch den vollständigen Verzicht auf Bewehrung lassen sich erhebliche Mengen an Betonstahl einsparen und die CO₂-Bilanz des Rohbaus deutlich verbessern.
Veranstalter: Ingenieurkammer Niedersachsen